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Oma, ich will meine Schule besetzen

Aktionen - Was darf ich? Was muß ich?

von Michael Gerber

Ihr wißt jetzt, was die SV ist, welche Möglichkeiten und Rechte Ihr habt. Euch fallen Tausende Situationen ein, wo Ihr jetzt etwas unternehmen, wo Ihr eingreifen könnt. Ihr kennt Punkte, die Ihr am liebsten der ganzen Welt mitteilen wollt. - Doch wie??

Auf den nächsten Seiten führen wir verschiedene Aktionen auf, die Ihr durchführen könnt, mit denen Ihr Euren Protest kundtun könnt, mit denen Ihr auf Euch aufmerksam machen könnt.
Doch meist ist es so: Mensch kennt tausend Aktionen, aber weiß nicht, wie mensch sie ordnungsgemäß organisiert. Denn um zum Beispiel eine ordentliche Demo durchzuführen zu können, muß mensch ja erst einmal den bürokratischen Weg abschreiten, so unschön dies auch ist. Aber aus diesen Gründen geben wir Euch zu den wichtigsten Veranstaltungen Tips und vor allem Tricks, damit Euch bösgesinnte Mensch nicht hinterhältig überraschen können.
Allgemein ist noch zu sagen, für jede Aktion, bei der Ihr einen Antrag stellen müßt oder eine Verantwortungsperson braucht, muß dies jemand übernehmen, der/die mindestens 18 Jahre alt ist. Des weiteren kann es sein, daß in machen Kommunen bestimmte Gebühren gezahlt werden müssen. Doch das ist von Ort zu Ort anders.
Ich hoffe, Ihr könnt unsere Informationen sinnvoll verwenden könnt, ansonsten steht Euch natürlich immer unsere Geschäftsstelle zur Verfügung.

Besetzen wir die Zukunft!!

Plakat Aktion:

Plakatieren könnt Ihr in der Stadt und in der Schule. In der Schule dürft Ihr es grundsätzlich, solange auf den Plakaten keinerlei Werbung zu finden ist. Bevor Ihr die Plakate nun anklebt, solltet Ihr sie erst der Schulleitung zeigen, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Plakate gleich wieder abgerissen werden.
In der Stadt müßt Ihr die Aktion 4 bis 5 vorher beim Ordnungsamt ankündigen (also nichts für spontane Aktionen). Unangemeldet dürft Ihr mit Tesafilm agieren (da dieser leicht entfernbar ist). Falls Ihr allerdings doch illegal plakatiert (was wir gar nicht unterstützen), solltet Ihr Stromkästen schonen (Es sei denn, Ihr überklebt ein anderes Plakat), da es sonst auf Grund von Sachbeschädigung sehr teuer werden kann.

Stellwände:

Hier dürften eigentlich keine großen Komplikationen auftreten. Legt Eurer Schulleitung am besten vier Wochen vorher ein grobes Konzept vor. Dort nennt Ihr Thema, Ort (z.B. Pausenhalle), Anzahl der Stellwände, Dauer der Ausstellung, etc.

lugis verteilen:

In der Schule gilt das Gleiche wie für Plakate. In der Stadt muß das Verteilen von Flugblättern offiziell beim Ordnungsamt angemeldet werden. Real ist uns in den letzten 1000 Jahren niemand begegnet, der für’s unangemeldete Verteilen bestraft wurde.

Unterschriften sammeln:

Wenn Ihr bei Euch einen Klassenrundgang starten wollt, um die SchülerInnen persönlich anzusprechen, meldet das bei der Schulleitung am Tag vorher an, um zu erfahren, welche Klassen wann Arbeiten schreiben, damit Ihr dort nicht stört.

Straßentheater:

Als erstes müßt Ihr für Eure Essens-, Spiel-, Verkaufs-, Musik- und Infostände einen geeignetenfinden (Markt- oder Rathausplatz). Dann meldet die ganze Aktion beim Ordnungsamt an, indem Ihr den Platz, die Anzahl der Stände, Zeit, etc. angebt. Zur Anmeldung braucht Ihr eineN 18-JährigeN, der/die auch die Verantwortung gegenüber der Polizei übernimmt. Auf Nachfragen der Polizei muß er/sie die Genehmigung des Ordnungsamts vorzeigen.

Kulturabend:

Was Ihr unter Kulturabend versteht, ist Euch relativ selbst überlassen. Hier könnt Ihr entweder einen Film vorführen, eine Kabarett-Gruppe engagieren, einen Autor sein Buch mit anschließender Diskussion vorstellen lassen oder eine Theateraufführung organisieren. All das kann in der Schule (Aula) oder in einem anderen öffentlichen Gebäude (Jugendzentrum) veranstaltet werden. Falls Ihr Euch für die Schule entschieden habt, so müßt Ihr über die Schulleitung rechtzeitig einen Antrag an die Stadt zur Nutzung des Raumes stellen. Das gleiche gilt beim Jugendzentrum. Da sprecht Ihr alles am besten mit dem/der LeiterIn ab. Die übernehmen meistens das mit dem Antrag.

Konzert:

Hier stehen Euch wieder mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Als erstes muß geklärt werden, ob Closed- oder Open-Air. Open-Airs sind gut auf dem Schulhof durchzuführen. Beachten solltet Ihr hierbei, daß Ihr Euch mit den Nachbarn kurzschließt - wegen der Lautstärke. Des weiteren müßt Ihr wieder über die Schulleitung einen Antrag an die Stadt stellen. Beim Preis solltet Ihr höchstens DM 4,99 verlangen, denn ab DM 5,-- müßt Ihr Abgaben an die Stadt zahlen. All das gilt natürlich auch, wenn Ihr ein Closed-Air in der Schule (Pausenhalle, Aula) stattfinden laßt. Natürlich könnt Ihr auch in ein Jugendzentrum usw. ausweichen. Erkundigt Euch da nach den Vorschriften.

Projekttage/-wochen:

Das ist eine Sache, die viel Vororganisation verlangt. Mindestens ein Jahr vorher solltet Ihr mit einem groben Konzept in der Hand einen Antrag an die Schulkonferenz stellen. Aufgeführt sein muß das Datum, das Motto, etc. Rechtlich gesehen ist das alles. Ansonsten viel Spaß beim Vorbereiten.

Mahnwache:

Mahnwache könnt Ihr zu allgemeinpolitischen Themen durchführen, z.B. Ex-Jugoslawien oder 9. November. Am besten Ihr besorgt Euch einen guten Veranstaltungsort, wie Rathausplatz oder sonstwo in der Stadt. Für diesen Fall müßt Ihr wieder rechtzeitig zum Ordnungsamt laufen und das ganze beantragen.

Podiumsdiskussion:

Eine Podiumsdiskussion könnt Ihr in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude stattfinden lassen. Zieht Ihr die Schule vor, so müßt Ihr nur rechtzeitig wieder einen Antrag über die Schulleitung an die Stadt zur Raumnutzung stellen. In einem öffentlichen Raum (Jugendzentrum) müßt Ihr die rechtlichen Sachen rechtzeitig mit dem/der LeiterIn abklären.

Infostände:

Falls Ihr einen Infostand innerhalb der Schule organisieren wollt, kommen auf Euch nur die Probleme zu, die auch auf Euch zukommen, wenn Ihr eine Podiumsdiskussion durchführt. In der Stadt ist es da schon etwas komplizierter: Als erstes müßt Ihr einen Antrag an das Ordnungsamt zur Sondernutzung eines bestimmten Platzes stellen. Angeben müßt Ihr genau den Ort, benötigte Fläche (in qm), die Zeit, ob Ihr Infos verteilt und wer den Stand organisiert. Dann erst könnt Ihr agieren.

Demonstration:

Um es gleich zu Anfang klarzustellen: Als SV ist es kritisch zu einer Demonstration aufzurufen (laßt das sie BSV übernehmen) und Ihr könnt dafür nicht beurlaubt werden. Falls Ihr zu einer Demonstration aufruft oder hin geht, die während der Schulzeit stattfindet, könnt Ihr dafür geahndet werden. Aber Ihr dürft auf eine Demo hinweisen - etwa so: “Am ... findet eine Demo zu Demokratie in der Schule statt.” Zum Organisatorischen: Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei Infoständen. Des weiteren benötigt Ihr pro 50 TeilnehmerInnen eineN OrdnerIn (muß 18 Jahre sein). Die Zahl die Ihr erwartet müßt Ihr vorher der Polizei bekannt geben. Und nun auf zur Demo!

Attentate:

Generell VERBOTEN!!!

Wir wünschen Euch viel Spaß und Erfolg, laßt Euch nicht vom Bürokratismus und “Vorgesetzten” unterbuttern, sondern sagt Eure Meinung laut heraus.

Wer weitere Informationen braucht, kann sich jederzeit an die LSV NW wenden, die auch einmal im Jahr ein Aktionsseminar durchführt, auf dem neue Aktionen ersponnen werden, die rechtliche Seite geklärt werden und gelernt wird, wie mensch eine Aktion ordentlich durchführt.

Hinweis:

Alle (rechtlichen) Informationen sind mit großer Sorgfalt zusammengetragen worden. Bitte erkundigt Euch vor Aktionen bei Eurer Stadt oder Polizei nach neuen rechtlichen Vorschriften. Die LSV NW übernimmt keinerlei Haftung für fehlerhafte Aussagen oder daraus folgende Konsequenzen.