Demokratische Grenzen des Schulmitwirkungsgesetzesvon Frami Baumann und Veronika Peddinghaus Bei der Einführung des Schulmitwirkungsgesetzes (SchMG) ging es in erster Linie nicht um Demokratie in der Schule: Durch Beratung von Eltern und SchülerInnen sollte die Qualität der LehrerInnen-Entscheidungen verbessert werden, SchülerInnen und Eltern sollten Entscheidungen leichter schlucken, wenn sie vorher mitreden durften.
Einzige Ausnahme: die Schulkonferenz mit den bekannten Mehrheiten. Auf allen anderen Ebenen gibt es keinerlei Mitbestimmung. Denkbar wäre z.B. an Mitbestimmung in der Klasse, beim Schulträger, auf Bezirksebene oder gar auf Landesebene. Die Mitbestimmung in der Klasse wurde für unnötig gehalten, da dort alles im „fortdauernden Gespräch“ geregelt werde. Kein Wunder, daß sich KlassensprecherInnen oft um diesen Job nicht gerade reißen, sie stehen immer im Mittelpunkt der Konflikte, aber mitbestimmen können sie gar nichts. Beim Schulträger, also z.B. der Stadt ist die Mitwirkung darauf beschränkt, daß die einzelne Schule, d.h. die Schulkonferenz, zu wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, etwas sagen darf — es braucht aber niemand zuzuhören. Einige Schulträger gewähren mittlerweile die Gnade einer Beteiligung im Schulausschuß.
Demokratie - Auch in der SchuleDer größte Teil des Rechtshandbuchs klärt Euch über die Rechte auf, die Ihr als Schülerinnen und Schüler in NRW habt. Diese Rechte waren nicht immer selbstverständlich, sie wurden uns erst in den 70er Jahren zugestanden. Wir sollten weiter für mehr Mitsprachemöglichkeiten kämpfen, denn wir sollen in der Schule zu selbstständigen Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden. Dies kann aber nicht gerade sehr gut in dem momentanen Umfeld erlernt werden, sondern nur durch wirkliche Beteiligung. Da die einzelnen Schulen in NRW auch selber sehr unterschiedliche Bedingungen haben und sehr unterschiedlichen Problemen gegenüberstehen, sollten ihnen mehr Möglichkeiten gegeben werden, damit selbstständig umzugehen. So haben sich verschiedene jugendpolitische Verbände vor drei Jahren zusammengesetzt, um ihre Wünsche in Paragraphen zu fassen. Ein neues Schulmitwirkungsgesetzt kam dabei heraus. Das neue SchulmitwirkungsgesetzIn diesem neuen Entwurf des Schulmitwirkungsgesetzes vereinigt das Jugendbündnis "Demokratische Schule" wichtige Forderungen. So wird hier dem Wunsch vieler Schülerinnen und Schüler nach einem allgemeinpolitischen Mandat Ausdruck verliehen. Die SVen dürften sich demnach künftig nicht nur zu schulpolitischen, sondern zu allen politischen Themen äußern. Weiterhin hätten die Schulleitungen nicht mehr so zentrale Verfügungsgewalt, in den Entscheidungsprozeß wären weitaus mehr Vertreterinnen und Vertreter miteinbezogen. So würden auch die SVen mehr Möglichkeiten und mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten. Die Mandate der Schulkonferenz würden ebenso zugunsten der Schülerinnen und Schüler geändert wie auch Mitspracherechte in anderen Gremien. Kleinere Änderungen sollen auch direkt die Arbeit erleichtern. Dieses erfolgt z.B. durch eine finanzielle Absicherung der SVen wie auch durch eine nun einfachere Einberufung einer SchülerInnenvollversammlung.
Mehr Autonomiefür die einzelnen Schulen Wie schon am Anfang erwähnt, steht das Jugendbündnis den einzelnen Schulen weitaus mehr Autonomie als bisher zu. Eine bestimmte Geldmenge soll jede Schule zugewiesen bekommen und dann selber entscheiden können, wofür das am dringensten gebraucht wird. Auch der Stundenplan würde küntig individueller gestaltet sein: Ein Teil des Lehrplans soll Platz lassen für Projektunterricht und eigene Ideen. Die Schulkonferenz soll über all diese Dinge entscheiden. Dieses Gremium würde also in den Entscheidungsbefugnissen sehr gestärkt. Seid Ihr an diesem neuen Entwurf des Schulmitwirkungsgesetzes oder auch an Veranstaltungen dazu interessiert, so schreibt doch an: Jugendbündnis "Demokratische Schule", LSV-Büro ... Mehr Demokratie in der Schule - Mehr Autonomie für die Schulen
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